Antrag für eine Bescheinigung des Dienstherren
Für Personen, die durch hoheitliche Aufgaben des Bundes oder eines Landes erheblich gefährdet sind, ist eine Bescheinigung des Dienstherren zur Notwendigkeit der Teilnahme an der Schießausbildung bzw. des Verteidigungsschießens zwingend erforderlich. Der Antrag und die Bescheinigung des Dienstherren werden zusammen mit der Anmeldung beim zuständigen Landratsamt eingereicht.
Antrag für eine Bescheinigung des Dienst
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