WAFFENSACHKUNDE gem. § 7 WaffG

ERWEITERT

für Wachpersonal und gefährdete Personen (§§ 19 und 28 WaffG)

LEHRGANGSZIEL

 

Der Lehrgangsteilnehmer soll gem. § 7 Abs. 1 WaffG umfassend ausreichende Kenntnisse über den Umgang mit Waffen und Munition, Rechtsvorschriften des Waffenrechts, des Beschussrechts sowie der Notwehr und des Notstandes, Funktionsweisen von Waffen, Innen- und Außenballistik, Reichweite und Wirkungsweise des Geschosses, über verbotene Gegenstände, Funktions- und Wirkungsweise sowie die Reichweite von Waffen, Handhabung von Waffen und Munition und ausreichende Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen, erlangen und nachweisen können.

 

 

INHALT DES LEHRGANGS

 

Die Waffensachkundeausbildung beinhaltet die Ausbildung an Kurz-, Lang- und Signalwaffen, sie gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil.

In der theoretischen Ausbildung werden alle rechtlichen Aspekte mit Hilfe der aktuellen Gesetze und Verordnungen (z.B. WaffG, AWaffV etc.) ausführlich mithilfe modernster Technik erklärt und nähergebracht. Im praktischen Teil wird außer dem richtigen Benehmen auf dem Schießstand, auch die Handhabung und der korrekte Umgang mit der Waffe gezeigt.

Zum Abschluss der Ausbildung erfolgen noch eine theoretische/schriftliche und eine praktische Prüfung. 

 

 

BESONDERES

 

  • Wir haben die Erlaubnis, den theoretischen Teil der Ausbildung während der COVID-19-Pandemie als ONLINE-Unterricht durchzuführen. Deshalb finden unsere Waffensachkundelehrgänge auch während des Lockdowns statt.
  • Fragen während des Unterrichts sind ausdrücklich erwünscht. Bei uns wird nicht auf die Uhr geschaut, alle Fragen werden ausführlich besprochen und geklärt.
  • Wir sind vor, während und auch nach dem Lehrgang bei Fragen für unsere Lehrgangsteilnehmer da.

 

 

DAUER DES LEHRGANGS

 

  • Der Lehrgang findet an 3 Tagen (üblicherweise Freitag (Beginn: 17.00 Uhr), Samstag und Sonntag) statt.
  • Die Ausbildungszeit beträgt insgesamt 24 Stunden.
  • Die Prüfungen finden jeweils nach Ende der theoretischen und praktischen Ausbildung statt.

 

 

VORAUSSETZUNG ZUR TEILNAHME

 

Vollendung des 18. Lebensjahres.

 

 

LEHRGANGS- UND PRÜFUNGSVORBEREITUNG

 

Wie bei uns üblich, erhalten unsere Teilnehmer nach Eingang der Lehrgangsgebühr, zur Vorbereitung auf den Lehrgang und die Prüfung, Zugang zu unserem Online-Lernbereich, wo umfassendes Lernmaterial heruntergeladen werden kann und zu unseren Online-Übungstests, die beliebig oft durchgeführt werden können und in Echtzeit korrigiert werden.

 

 

NACHWEIS DER TEILNAHME

 

Jeder Lehrgangsteilnehmer erhält nach bestandener Prüfung eine Teilnehmerbescheinigung in Urkundenform (Prüfungszeugnis), die bundesweit gültig ist.

 

 

LEHRGANGSGEBÜHR

 

bis 31.12.2024   200,00 Euro  pro Person

ab 01.01.2025    220,00 Euro  pro Person

 

 

 

WAS NOCH WICHTIG IST

 

  1. Nach Eingang der Anmeldung senden wir eine ausführliche Anmeldebestätigung und eine Rechnung per E-Mail zu.
  2. Die Lehrgangsgebühr wird sofort mit der Anmeldung und Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.
  3. Eine weitere Bearbeitung der Anmeldung findet erst nach Eingang der Lehrgangsgebühr statt.
  4. Die Anmeldung muss spätestens 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn abgeschlossen sein.
  5. Die Anmeldung ist verbindlich, eine Rückerstattung der Lehrgangsgebühr ist ausgeschlossen.
  6. Nachmeldung ist nach aktueller Gesetzeslage nicht möglich.

 

 

Waffensachkunde erweitert - Lehrgangstermine

 

Waffensachkunde erweitert - Anmeldung