WIEDERLADEN VON PATRONENMUNITION

Grundlehrgang nach § 32 der 1. SprengV

(Voraussetzung zur Erlaubnis nach § 27 SprengG)

Jeder passionierte Sportschütze hat irgendwann den Wunsch eine auf die eigenen Bedürfnisse und Fähigkeiten perfekte Munition, selbst herzustellen - zudem selbst geladene Munition natürlich auch zum Teil erheblich günstiger ist als gekaufte Fabrikmunition. Um Patronenmunition selbst herstellen (wiederladen) und das hierzu benötigte Nitrocellulosepulver (Pulver) kaufen zu dürfen, benötigt man die Erlaubnis nach § 27 SprengG. Die für den Antrag und die Erteilung der Erlaubnis nach § 27 SprengG erforderliche Fachkunde wird in diesem Lehrgang vermittelt und per Prüfung nachgewiesen. 

 

 

INHALT DES LEHRGANGS

 

Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil.

In der theoretischen Ausbildung werden alle rechtlichen Aspekte mit Hilfe der aktuellen Gesetze und Verordnungen (z.B. SprenG, WaffG etc.) abgehandelt. Außerdem werden alle zum Wiederladen erforderlichen Ausrüstungsgegenstände (wie z.B. Ladepresse, Matritzen etc.) und Komponenten (z.B. Pulver, Zündhütchen etc.) sowie natürlich alle Tätigkeiten um das Wiederladen herum und der Vorgang des Wiederladens an sich, ausführlich besprochen.

In der Praxis dürfen unsere Lehrgangsteilnehmer das Wiederladen dann selbst an unseren verschiedenen Ladepressen lernen und üben. 

Zum Abschluss der Ausbildung erfolgen noch eine theoretische/schriftliche und eine praktische Prüfung. Die Prüfungen werden durch einen Prüfer der Regierung von Oberbayern, als hierfür zuständige Behörde, abgenommen.

 

 

DAUER DES LEHRGANGS

 

  • Der Lehrgang findet an 2 Tagen (üblicherweise Samstag und Sonntag) statt.
  • Die Prüfung findet immer am ersten Montag nach der Ausbildung statt.

 

 

VORAUSSETZUNGEN ZUR TEILNAHME

 

  • Vollendung des 21. Lebensjahres
  • gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB)
    • Die Unbedenklichkeitsbescheinigung muss bei der zuständigen Waffenbehörde beantragt werden. Manche Behörden bieten den Antrag als Download an, ansonsten kann die UB auch telefonisch, persönlich oder per E-Mail beantragt werden.
    • Gültigkeit der UB ab Ausstellungsdatum ist 1 Jahr.
    • Die Bescheinigung muss uns bis spätestens 1 Woche vor Lehrgangsbeginn, zumindest als Kopie, PDF oder Foto per E-Mail, vorliegen.
    • Die Original-Bescheinigung muss nach § 34 der 1. SprengV, am ersten Tag des Lehrgangs vor Ausbildungsbeginn vorgelegt werden (ebenso wie ein gültiger Personalausweis oder Reisepass).

 

 

LEHRGANGS- UND PRÜFUNGSVORBEREITUNG

 

Wie bei uns üblich, erhalten unsere Teilnehmer nach Eingang der Lehrgangsgebühr, zur Vorbereitung auf den Lehrgang und die Prüfung, Zugang zu unserem Online-Lernbereich, wo umfassendes Lernmaterial heruntergeladen und unserem Online-Übungstest, der beliebig oft durchgeführt werden kann und in Echtzeit korrigiert wird.

Zusätzlich dazu, bekommt jeder Lehrgangsteilnehmer kostenlos ein von uns selbst verfasstes "Wiederlader-Buch", das zeitlebens und gerade auch nach dem Lehrgang für den Anfänger, ein unverzichtbares Hilfsmittel und Nachschlagewerk für jeden Wiederlader ist. Das Buch wird vorab als PDF-Datei per E-Mail verschickt und den Teilnehmern vor Lehrgangsbeginn in gebundener Form übergeben.

 

 

NACHWEIS DER TEILNAHME

 

Jeder Lehrgangsteilnehmer erhält nach bestandener Prüfung eine Teilnehmerbescheinigung in Urkundenform (Prüfungszeugnis), die bundesweit gültig ist.

 

 

LEHRGANGSGEBÜHR 

 

bis 31.12.2024   195,00 Euro  pro Person

ab 01.01.2025    215,00 Euro  pro Person

 

 

 LEHRGANGSORT:

 

Theorie              Burgwallbach, DE - 97659 Schönau an der Brend (Bayern/Unterfranken)

Praxis                Burgwallbach, DE - 97659 Schönau an der Brend (Bayern/Unterfranken)

 

 

WAS NOCH WICHTIG IST

 

  1. Nach Eingang der Anmeldung senden wir eine ausführliche Anmeldebestätigung und eine Rechnung per E-Mail zu.
  2. Die Lehrgangsgebühr wird sofort mit der Anmeldung und Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.
  3. Eine weitere Bearbeitung der Anmeldung findet erst nach Eingang der Lehrgangsgebühr statt.
  4. Die Anmeldung muss spätestens 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn abgeschlossen sein.
  5. Die Anmeldung ist verbindlich, eine Rückerstattung der Lehrgangsgebühr ist ausgeschlossen.
  6. Nachmeldung ist nach aktueller Gesetzeslage nicht möglich.

 

 

Wiederladen von Patronenmunition - Lehrgangstermine

 

Wiederladen von Patronenmunition - Anmeldung